15. Auflage
Inhaltsverzeichnis - Einführung 1. Wann ist man in Brasilien als Ausländer steuerpflichtig? 2. Wer muss eine Steuererklärung abgeben? 3. Wie und bis zu welchem Termin gebe ich die Steuererklärung ab? 4. Gibt es in Brasilien das Ehegattensplitting? 5. Welches sind die brasilianischen Einkunftsarten? 5.1. Einkünfte, die nach der progressiven Sprungtabelle zu versteuern sind. 5.2. Einkünfte, die einer Pauschalversteuerung / Abgeltungssteuer unterliegen 5.3. Steuerfreie Einkünfte 5.4. Sonderregelung für Einkünfte aus Beteiligungen ab 2014 6. Welche Ausgaben sind steuerlich abzugsfähig? 7. Zusatzangaben, die zu Kontrollzwecken dienen 7.1. Vermögens- und Schuldenliste 7.2. Liste bestimmter Ausgaben 8. Punkte, auf die man achten sollte 8.1. Verjährung 8.2. Abschlusserklärung bei endgültigem Verlassen des Landes 8.3. Vollständigkeit 8.4. Vertraulichkeit Ihrer Steuererklärung 8.5. Beachtung devisenrechtlicher Bestimmungen 9. Änderungen aufgrund der Beendigung des DBA seit Januar 2006 10. Besonderheiten für Österreicher 11. Steuerplanung 12. Besondere zusätzliche Erklärungen 12.1. Zentrallbankerklärung über Auslandsvermögen 12.2. SISCOSERV 12.3. DEREX 13. Auswirkungen des deutsch-brasilianischen Sozialversicherungsabkommen 13.1. Freistellung von Abgaben zur Sozialversicherung 13.2. Anrechnung von Rentenzeiten 14. Beispiele steuerlicher Datenkreuzung in Brasilien Haftungsausschluss Einleitung Bei Entsandten besteht vielfach erhebliche Unsicherheit, wie in Brasilien die Steuererklärung anzufertigen und abzugeben ist, was überhaupt steuerpflichtiges Einkommen ist und worauf man achten sollte. Insbesondere kann man feststellen, dass in den seltensten Fällen bereits zu Beginn einer Tätigkeit in Brasilien eine persönliche steuerliche Planung vorgenommen wird. Einerseits ist das verständlich. Auch ich kam einmal als Entsandter nach Brasilien und hatte in der ersten Zeit andere Sorgen, als mich um die Einkommensteuer zu kümmern. Auf der anderen Seite sollte man jedoch nicht allzu lange mit einer Organisation der persönlichen steuerlichen Angelegenheiten warten, denn die Besteuerung ist in Brasilien sehr von der aus Deutschland gewohnten verschieden. Das beginnt mit Terminen von Steuervorauszahlungen und endet mit der Abgabe der Steuererklärung per Internet, was hier in Brasilien schon seit vielen Jahren gut funktioniert. Die vorliegende Broschüre soll einen Überblick über die Einkommensteuer natürlicher Personen in Brasilien geben. Sie ist nicht dazu gedacht, eine steuerliche Beurteilung in jedem Einzelfall zu ermöglichen. 1. Wann ist man in Brasilien als Ausländer steuerpflichtig? Unbeschränkt, also mit dem weltweiten Einkommen steuerpflichtig, sind Ausländer mit permanentem Visum oder zeitlich befristetem Visum mit Arbeitserlaubnis (2‐ Jahres‐ Visum) vom Tag der physischen Einreise bis zum Tag der Ausreise. Diplomaten bleiben in Deutschland steuerpflichtig, sofern sie nicht über wesentliche oder bestimmte brasilianische Einkünfte verfügen, was nachfolgend aber nicht weiter vertieft wird, da es sich um Sonderregelungen für einen sehr kleinen Personenkreis handelt. Ausländer mit sogenanntem “Montagevisum” werden in Brasilien steuerpflichtig, sobald sie innerhalb eines laufenden 12‐Monats‐Zeitraums mindestens 183 Tage hier anwesend waren. Die Steuerpflicht beginnt in diesem Falle mit dem 183. Tag (keine Rückwirkung). Andere als die oben genannten Personen sind in Brasilien beschränkt steuerpflichtig, d.h. nur ihre brasilianischen Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer. 2. Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Vom Grundsatz her muss jeder, der unbeschränkt steuerpflichtig ist, eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die folgenden Ausführungen behandeln stets Personen, die in Brasilien unbeschränkt steuerpflichtig sind. Personen mit Einkünften von weniger als R$ 28.559,70 (Kalenderjahr 2016), die nach der Sprungprogressionstabelle zu versteuern sind (siehe “Einkommensarten”) sind von der Abgabe der normalen jährlichen Steuererklärung befreit. Die Finanzbehörde kann weitgehend über Datenkreuzung feststellen, ob jemand voraussichtlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpfichtet ist. Es liegen jedoch noch keine Erfahrungen darüber vor, inwieweit in diesen Fällen Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen erfolgen. Für Personen mit einem Vermögen von mehr als R$ 300.000,00, für Anteilseigner an geschäftstätigen Unternehmen (gemeint sind Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind und die nicht operativ als ruhend gelten) und im Falle von mehr als R$ 40.000,00 an steuerfreien Einkünften oder Einkünften, die einer Pauschalversteuerung unterliegen, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben werden. Des weiteren besteht Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr der Einreise nach Brasilien. Personen, die in Brasilien nur beschänkt steuerpflichtig sind, brauchen unabhängig vom Einkommen keine Steuererklärung abgeben und sollten das auch nicht machen! Es kommt nämlich dabei immer wieder zu Fehlern. Beispielsweise kommt es manchmal vor, dass ein Buchhalter oder Anwalt für seinen im Ausland ansässigen Mandanten im Jahr nach der Abschlusserklaerung (siehe Kapitel 8.2) eine Steuererklaerung unter brasilianischer Adresse einreicht. Mangels eines brasilianischen allgemeinen Melderegisters führt dies rechtlich dazu, dass der Steuerpflichtige gegenueber der Steuerbehoerde erklaert, wieder in Brasilien zu leben! 3. Wie und bis zu welchem Termin gebe ich die Steuererklärung ab? Steuererklaerungen werden in Brasilien ausnahmslos per Internet abgegeben. Die Programme hierzu sind einfach zu handhaben und stehen auf der Website der brasilianischen Bundesfinanzbehoerde zum kostenlosen Download zur Verfuegung. Hierbei ist zu beachten, dass die Jahresbezeichnung der Programme sich nach dem Jahr der Abgabe der Steuererklaerung richtet, nicht nach dem vorherigen Kalenderjahr, auf das sich die Steuererklaerung bezieht. Die Bezeichnung der Steuererklaerung natuerlicher Personen fuer das Kalenderjahr 2016 lautet somit “Declaração de Imposto de Renda Pessoa Fisica 2017”. Die Steuererklaerung ist bis zum 30. April 2017 abzugeben. Fuer verspaetete Abgabe, und sei es nur um einen Tag, werden Verspaetungsstrafen faellig, die sich nach der Hoehe der jaehrlichen Gesamt‐ Einkommensteuerschuld richten. Es gibt keinerlei Moeglichkeiten einer Fristverlaengerung, auch nicht bei Unfall oder hoeherer Gewalt! Der Strafbescheid wird bei verspaeteter Einreichung vom Steuerprogramm automatisch erstellt und gilt damit als zugestellt. Ohne besondere Aufforderung des Finanzamts sind keine Belege einzureichen. In Brasilien gilt das Prinzip der Selbstveranlagung, d.h. der Steuerpflichtige rechnet selber sein Einkommen und die abzufuehrende Steuer aus und fuehrt die Steuerschuld ab. Der Fiskus prueft nicht die Belege jeder einzelnen Steuererklaerung, sondern nimmt zum einen umfangreiche Abstimmungen per EDV vor. So werden z.B. angegebenes Lohneinkommen und Lohnsteuerabzug mit Meldedaten des Arbeitgebers abgeglichen, Angaben zu Immobiliengeschaeften mit Meldedaten der Grundbuchaemter etc. Zum anderen verfuegt der Fiskus ueber Pruefprogramme, welche Steuererklaerungen mit bestimmten auffaelligen Merkmalen aussortieren. Hierbei handelt es sich um die sogenannte “Malha Fina”. Die sogenannte “Malha Fina” ("feinmaschiges Netz") Hierbei handelt es sich um das Verfahren, mit dem diejenigen Steuererklaerungen aussortiert werden, bei denen eine Belegpruefung vorgenommen wird. Die Auswahl erfasst weniger besonders hohe Einkommen, als mehr solche Steuererklaerungen, bei denen z.B. der Vermoegensanstieg des Steuerpflichtigen in einem Missverhaeltnis zu den Gesamteinkueften steht, besonders ueberdurchschnittlich hohe abzugsfaehige Aufwendungen vorliegen, der Datenabgleich mit anderenDipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 6 Quellen (Arbeitgeber, Grundbuchaemter) Differenzen aufzeigt u.ae. Grob gesagt, handelt es sich im wesentlichen um Steuererklaerungen, bei denen Indizien fuer Fehler oder Unvollstaendigkeiten vorliegen. Die entsprechenden Steuerpflichtigen werden vom Finanzamt nicht unbedingt schriftlich aufgefordert, die Belege fuer ihre Steuererklaerung einzureichen und gegebenenfalls zusaetzliche Erlaeuterungen abzugeben. Man kann allerdings per Internet checken, ob die Steuererklaerung bemaengelt wurde. In allen anderen Faellen erstellt die Finanzbehoerde elektronisch einen Steuerbescheid aufgrund der Daten der Steuererklaerung. Die Steuerbescheide werden bis etwa zum Jahresende bearbeitet, ein Erstattungsbetrag wird jeweils etwa zur Rueckzahlung verzinst auf das Konto des Steuerpflichtigen ueberwiesen, das in der Steuererklaerung angegeben ist. Der Steuerbescheid wird nicht mehr zugeschickt, sondern kann im Internet abgerufen werden. Hierzu ist neben der Steuernummer (CPF) auch die Quittungsnummer anzugeben, die bei Abgabe der Steuererklaerung erteilt wurde. 4. Gibt es in Brasilien das Ehegattensplitting? Nein. In Brasilien kann man lediglich fuer den Ehegatten sowie fuer wirtschaftlich abhaengige Kinder relativ niedrige Freibetraege sowie bestimmte abzugsfaehige Ausgaben fuer sie geltend machen. In diesen Faellen sind die Einkuenfte sowie das Vermoegen dieser Abhaengigen in der eigenen Steuererklaerung mit aufzunehmen. Sofern der Ehegatte also berufstaetig ist, kann es vorteilhaft sein, getrennte Steuererklaerungen abzugeben. Steuerpflichtige koennen mit Abgabe der Steuererklaerung(en) die Wahl ausueben, getrennt oder zusammen veranlagt zu werden. Die Veranlagungsmethode kann ohne Angabe von Gruenden jaehrlich gewechselt werden. Es kann von daher sinnvoll sein, getrennte Steuererklaerungen abzugeben, um den Grundfreibetrag zweimal zu nutzen. Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 7 5. Welches sind die brasilianischen Einkunftsarten? Man unterscheidet in Brasilien drei Einkunftsarten nach der Art ihrer Besteuerung: 5.1. Einkuenfte, die nach der progressiven Sprungtabelle zu versteuern sind. Hierunter fallen inlaendisches Gehalt, auslaendisches Gehalt, in‐ und auslaendische Einkuenfte aus selbstaendiger Taetigkeit, in‐ und auslaendische Einkuenfte aus Vermietung und Verpachtung, bestimmte auslaendische laufende Zinseinkuenfte, in‐ und auslaendische Renteneinkuenfte. Die Steuerschuld dieser Einkunftsart wird in der jaehrlichen Steuererklaerung ermittelt. Die Einkuenfte der anderen beiden Einkunftsarten sind zwar auch anzugeben, jedoch nur zum Zwecke der Plausibilitaetskontrolle. Bei auslaendischen Einkuenften ist auf das Umrechnungsverfahren zu achten: Einkuenfte in Euro oder einer anderen Waehrung als dem US‐ Dollar sind zum Ankaufskurs des Zahlungstages (Ankaufskurs laut brasilianischer Zentralbank) in US‐ Dollar umzurechnen und der sich ergebende US‐ Betrag ist in brasilianische Reais zum Kurs des 15. des Vormonats umzurechnen (ebenfalls Ankaufskurs lt. brasilianischer Zentralbank). Beispiel: Gehaltszahlung in Euro am 31. Mai Umrechung von Euro in US‐ Dollar zum Kurs vom 31. Mai Umrechung von US‐ Dollar in Reais zum Kurs vom 15. April Abfuehrung der Einkommensteuer bis 30. Juni “Auslaendisches Einkommen” liegt dann vor, wenn die Einkommensquelle (z.B. das zahlende Unternehmen) im Ausland liegt. Es kommt nicht darauf an, wo die Taetigkeit fuer dieses Einkommen ausgeuebt wird. Die Sprungtabelle umfasst fuenf Steuersaetze, naemlich null, 7,5%, 15%, 22,5% und 27,5%. Wichtig: Bestimmte deutsche Einkuenfte (z.B. Sozialversicherungsrenten, Mieteinkuenfte, Einkuenfte aus Gewerbebetrieb) sind auch in Deutschland steuerpflichtig. In diesen Faellen versteuert man in Brasilien nochmals die entsprechenden Bruttoeinkuenfte, rechnet aber die effektiv gezahlte deutsche Einkommensteuer einschliesslich Solidaritaetszuschlag an. Das Timing ist hier wichtig: Die Steuerzahlungen sollten im Monat der Rentenzahlung oder vorher, dann aber im gleichen Kalenderjahr erfolgen. Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 8 5.2. Einkuenfte, die einer Pauschalversteuerung/ Abgeltungssteuer unterliegen Alle Zinsertraege aus brasilianischen Geldanlagefonds und Schuldtiteln des Finanzmarktes unterliegen einer pauschalierten Quellensteuer, die von den Geldinstituten einzubehalten und abzufuehren ist. Der Steuerpflichtige bekommt bis Ende Februar des Folgejahres von seinem Geldinstitut eine Steuerbescheinigung, aus der die Kontostaende zum Jahresende sowie die entsprechenden Kapitaleinkuenfte nach Abzug der Quellensteuer hevorgehen. Diese Angaben sind in die Steuererklaerung zu uebernehmen, und fuer den Steuerpflichtigen ist damit der Fall erledigt, soweit diese Kapitaleinkuenfte betroffen sind. Eine Ausnahme besteht bei Goldzertifikaten und Aktien, wo der Steuerpflichtige selber bei Verkauf den Gewinn zu ermitteln und die Steuer abzufuehren hat. Des weiteren unterliegt das inlaendische 13. Gehalt der Pauschalver‐ steuerung. Aufgrund der Inflationsvergangenheit wird in Brasilien das 13. Gehalt so versteuert, als gaebe es einen 13. Monat. Das entsprechende Nettogehalt ist in der Jahressteuerbescheinigung aufgefuehrt, die der Arbeitgeber bis zum 28. Februar des Folgejahres an den Arbeitnehmer auszuhaendigen hat. Gewinnbeteiligungen der Arbeitnehmer unterliegen der Pauschlabesteuerung, wobei die ersten R$ 6.677,55 steuerfrei sind und fuer hoehere Betraege die Abgeltungssteuer gestaffelt bis 27,5% steigt. Wichtig ist, dass es sich hierbei nicht um irgendwelche Managementboni handelt, sondern um eine Gewinnbeteiligung, die i.d.R. aufgrund von Tarifvertraegen an alle Mitarbeiter ausgezahlt wird. Ebenfalls einer Pauschalversteuerung unterliegen Gewinn aus dem Verkauf von inlaendischen und auslaendischen Vermoegensgegenstaenden des Steuerpflichtigen. In diesem Falle hat der Steuerpflichtige den Gewinn aus dem Verkauf fuer die Monate zu ermitteln und abzufuehren, in denen der Vekaufserloes R$ 35.000 ueberstieg (inlaendische OTC‐Geschaefte mit Aktien: R$ 20.000). Wichtig: Die Steuer faellt auf den Verkaufsgewinn an, die Geringfuegigkeitsgrenze richtet sich nach dem Verkaufserloes pro Monat! Auch sogenannte inlaendische “Spekulationsgewinne” , also Gewinne aus Wertpapiergeschaeften, unterliegen der Pauschalversteuerung, und zwar inlaendische und auslaendische. Auslaendische Spekulationsgewinne werden jedoch wie normale Veraeusserungsgewinne versteuert, so dass Gewinne nicht mit Verlusten verrechenbar sind. Lottogewinne unterliegen ebenfalls der Pauschalversteuerung. Hier erfolgt bei inlaendischen Lotterien jedoch bereits der Steuerabzug an der Quelle.Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 9 Sofern der Steuerpflichtige selbst die pauschale Einkommensteuer zu ermitteln und abzufuehren hat, ist dies bis zum letzten Tag des Monats nach Einkommenszufluss durchzufuehren. “Einkommenszufluss” bedeutet die effektive Zahlung auf ein Bankkonto oder Barzahlung. Eine Verrechnung mit Verbindlichkeiten steht der Zahlung gleich. In der jaehrlichen Steuererklaerung sind in jedem der unter (b) genannten Faelle die Nettoeinkommen anzugeben. 5.3. Steuerfreie Einkuenfte Steuerfrei sind: a.) Zinsen auf inlaendische Sparguthaben, b.) Erloese aus Freigabe des FGTS, c.) Waehrungsgewinne auf auslaendische Bankkonten und Geldanlagen, sofern diese aus einer auslaendischen Einkommensquelle stammen und soweit es den Waehrungsgewinn des US$ gegenueber dem R$ betrifft. Bei unverzinslichen Girokonten ist ein Waehrungsgewinn ohne Umweg ueber den US$‐Kurs komplett steuerfrei. d.) Erbschaften, wobei der Wert geerbter Vermoegensgegenstaende nur bis zur Hoehe der Anschaffungskosten des Erblassers steuerfrei ist. Die Anschaffungskosten aus dessen Steuererklaerung sind vom Erben fortzufuehren. In diesem Falle ist also bei spaeterem Verkauf der Gewinn auf Grundlage der urspruenglichen Anschaffungskosten des Erblassers zu ermitteln. Alternativ kann der Erbe sofort einen hoeheren Marktwert mittels Wertgutachten belegen und die Differenz bei Erbschaft versteuern. Fuer auslaendische Erbschaften gelten besondere Regeln. e.) Geschenke. Hierbei ist zu beruecksichtigen, dass beim spaeteren Weiterverkauf von Sachgeschenken in bestimmten faellen die Anschaffungskosten mit null anzusetzen sind und in der Folge bei einem Verkauf der gesamte Erloes als steuerpflichtiger Kapitalgewinn gilt, sofern die Freigrenze ueberschritten wird. f.) Veraeusserungsgewinne aus Vermoegensgegenstaenden, welche der Steuerpflichtige bereits vor Zuzug nach Brasilien besessen hat, und zwar unabhaengig von der Hoehe des Erloeses oder Gewinnes. Hierdurch wirdDipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 10 insbesondere das Problem gemindert, dass haeufig die entsprechenden historischen Anschaffungskosten nicht mehr ermittelt werden koennen. g.) Veraeusserungsgewinne aus geringwertigen Vermoegens‐ gegenstaenden, die nach Zuzug erworben wurden, sofern der Veraeusserungserloes R$ 35.000 nicht uebersteigt. Bei mehreren Verkaeufen gilt die genannte Erloesgrenze fuer die Summe der Erloese im gegebenen Monat. Im Falle inlaendischer Boersengeschaefte betraegt die Freigrenze R$ 20.000. h.) Veraeusserungsgewinne aus Immobilien bei Erfuellung bestimmter Kriterien. Wichtige Anmerkung: Geschenke und Erbschaften sind zwar von der Einkommnsteuer befreit, aber fast alle Bundesstaaten erheben eine Erbschaft‐ und Schenkungssteuer von i.d.R. 4% (aber z.B. Bahia 8%). In allen Bundesstaaten besteht eine Vereinbarung zum Datenabgleich mit dem Bundesfiskus: Gibt jemand in seiner Steuererklaerung steuerfreie Einkuenfte aus Geschenken oder Erbschaften an, so wird der Betrag und die Personaldaten dieses Steuerpflichtigen an die bundesstaatliche Steuerbehoerde weitergeleitet, welche einen Ableich mit den Daten ueber gezahlte Erbschaft‐ und Schenkungssteuer vornimmt. Liegt nichts vor, treibt der Bundesfiskus diese Steuer mit Strafzuschlaegen bei. 5. Welche Ausgaben sind steuerlich abzugsfaehig? In Brasilien sind generell erheblich weniger Ausgaben steuerlich abzugsfaehig als in Deutschland. So sind z.B. Kosten fuer Fahrten zum Arbeitsplatz, privat gekaufte Arbeitsmittel u.ae. fuer einen Angestellten nicht abzugsfaehig. Fuer einen Entsandten ist darauber hinaus wichtig zu wissen, dass Ausgaben fuer doppelte Haushaltsfuehrung oder sonstige Mehrkosten, die aufgrund der Entsendung anfallen, nicht abzugsfaehig sind. Fuer brasilianische Zwecke gilt, dass der Entsandte hier in Brasilien seinen Hauptwohnsitz hat und von daher z.B. alle Zulagen, besondere Benefits (Schulgeld, Miete etc.) oder Aufwandspauschalen, die vom Arbeitgeber eventuell gezahlt werden, steuerpflichtiges Gehalt darstellen. Auch koennen im Falle von Mieteinkuenften beispielsweise keine Abschreibungen auf das vermietete Haus/Wohnung geltend gemacht werden. Inwieweit in der Jahressteuererklaerung Ausgaben geltend gemacht werden koennen, haengt von der Art der Steuererklaerung ab. Bei Abgabe der vereinfachten Steuererklaerung sind alle abzugsfaehigen Ausgaben in einem Betrag pauschaliert (20% des Bruttoeinkommens, maximal R$Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 11 16.754,34 fuer das Kalenderjahr 2016) und somit koennen keine weiteren Ausgabe geltend gemacht werden. Bei Abgabe der sogenannten “kompletten Steuererklaerung” erfolgt keine Pauschalierung von abzugsfaehigen Ausgaben, sondern es koennen folgende Posten abgesetzt werden: ‐ Pauschaler Freibetrag fuer wirtschaftlich abhaengige Familienmitglieder, die in der Steuererklaerung aufgefuehrt werden (fuer 2016: R$ 2.275,08 pro Abhaengigen) ‐ Arztkosten und Krankenhauskosten, die der Steuerpflichtige fuer sich und seine Familie aufwandt, in unbegrenzter Hoehe. Familienangehoerige sind diejenigen Personen, die in der Steuererklaerung als wirtschaftlich abhaengig angegeben werden. Wichtig: Fahrtkosten zum Arzt und Medikamente sind nicht abzugsfaehig. Alle angesetzten Arzt‐ und Krankenhauskosten sind durch Quittungen nachzuweisen. Die entsprechenden Kosten muessen auch, nach Empfaenger gegliedert, in der Liste bestimmter Ausgaben enthalten sein, die Bestandteil der Steuererklaerung ist. Diese Liste dient der Steuerbehoerde zu Zwecken der Datenkreuzung. Bei Erstattungen durch eine private Krankenversicherung ist der gezahlte Betrag und der erstattete Betrag gesondert anzugeben, die Differenz ist steuerlich abzugsfaehig. ‐ Private Schulkosten und sonstige Ausbildungskosten sind bis zu einem relativ niedrigen Hoechstbetrag abzugsfaehig (fuer 2016: R$ 3.561,50). Dieser Hoechstbetrag gilt pro Steuerpflichtigen und Abhaengigen. Mehraufwand fuer einen kann nicht mit Minderaufwand fuer einen anderen verrechnet werden. Es gilt Belegpflicht. ‐ Vom Gehalt einbehaltene Beitraege zur brasilianischen gesetzlichen Sozialversicherung (INSS) in voller Hoehe. ‐ Beitraege zu einem brasilianischen privaten Rentenfonds (Fundo de Pensâo Privada) bis zu 12% des nach Sprungtabelle zu versteuernden Bruttoeinkommens. Hier zaehlt als Bemessungsgrenze nur das Bruttoeinkommen, das der Sprungprogression unterliegt, nicht jedoch steuerfreie Einkuenfte oder pauschal versteuerte Einkuenfte. Entnahmen/ Rueckzahlungen aus einem derartigen Fonds gelten als steuerpflichtiges Einkommen, und zwar unabhaegig davon, ob zuvor die Einzahlung tatsaechlich von der Steuer abgesetzt wurde oder nicht. Die entsprechenden Traeger‐ Versicherungsgesellschaften leiten automatisch Kontrollmitteilungen ueber Abhebungen an die Finanzverwaltung weiter. - Spenden an inlaendische Institutionen, die steuerlich als gemeinnuetzigDipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 12 anerkannt sind, jedoch bis zu bestimmten Hoechstbetraegen, insgesamt bis zu 6% der Jahres‐ ESt. - Beitraege zur deutschen Sozialversicherung oder deutschen privaten Krankenversicherungen sind nicht absetzbar! 7. Zusatzangaben, die zu Kontrollzwecken dienen 7.1. Vermoegens‐ und Schuldenliste Inhalt: In dieser Liste sind alle inlaendischen und auslaendischen Bankkonten mit Jahresendbestaenden ueber R$ 140, was nicht nur Girokonten, sondern auch sonstige Geldanlagen betrifft. Wertpapiere sollten nicht insgesamt pro Depot angegeben werden, sondern jeder Depotposten einzeln. Daneben sind alle KFZ, eventuell vorhandene Schiffe oder Boote sowie Immobilien unabhaengig von der Hoehe ihrer Anschaffungskosten anzugeben. Sonstige Gegenstaende sind anzugeben, sofern die Anschaffungskosten im Einzelfall R$ 5.000 uebersteigen. Schulden sind mit ihrem Restbetrag (bei Fremdwaehrung: zum urspruenglichen Wechselkurs umgerechnet) zum Jahresende anzugeben. Wichtig ist, alle Vermoegensgegenstaende durch Dokumente belegen zu koennen. Dies kann zu Problemen fuehren, wenn z.B. ein Einwanderer im Heimatland ein Haus besitzt, das vor so langer Zeit gebaut wurde, dass keine Dokumente mehr vorhanden sind oder wenn Dokumente nicht aufgehoben wurden, weil dies fuer deutsche Zwecke nicht notwendig war. Bewertung: Im Falle brasilianischer Geldanlagen erfolgt die Angabe zu den Werten entsprechend der Jahresbescheinigung, die von jedem Geldinstitut auszustellen ist. Auslaendische Guthaben auf Girokonten oder Sparkonten sind mit dem Wechselkurs zum Jahresende umzurechnen. Bei allen anderen auslaendischen Geldanlagen sind die R$‐ Werte entsprechend der urspruenglichen Anschaffung beizubehalten. Auch alle saechlichen Vermoegensgegenstaende sind zu urspruenglichen R$‐ Werten fortzufuehren. Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 13 Zweck der Liste Zum einen kann ueber die Veraenderung des Gesamt‐ Reinvermoegens abgestimmt werden, ob die Gesamteinkuenfte plausibel sind. Wenn z.B. der Anstieg des Reinvermoegens so hoch war, dass von der Summe aller erklaerten Einkunfte nach Abzug der angegebenen Ausgaben rechnerisch weniger als 15% fuer Konsumzwecke verwandt wurden, kann man mit einer Einladung zu naeheren Auskuenften seitens der Finanzverwaltung rechnen. Weiterhin dient die Liste dazu, um zu pruefen, ob moeglicherweise Gewinne aus dem Verkauf von Vermoegensgegenstaenden unterschlagen wurden. Datenkreuzung: Bei Immobiliengeschaeften erfolgt ein Datenabgleich zwischen Grundbuchamt (Cartorio) sowie der Steuererklaerung des Verkaeufers. Ein System von Kontrollmitteilungen der KFZ‐ Behoerde befindet sich im Aufbau. Ebenfalls im Aufbau befindet sich eine Datenkreuzung mit einem Zentralregister brasilianischer Bankkonten der Zentralbank. Wichtig im Falle auslaendischer Einkuenfte: Auslaendische Einkuenfte fliessen i.d.R. auf ein Bankkonto im Ausland. Man sollte dieses daher in der Steuererklaerung nicht vergessen. Ebensowenig sollte man vergessen, neben dem Auslandsgehalt auch sonstige auslaendische Einkunefte anzugeben, da die brasilianische Finanzverwaltung die lueckenlose Vorlage der auslaendischen Kontoauszuege verlangen kann. Jede Gutschrift in einem solchen Girokonto sollte belegt sein, da die Finanzverwaltung im Falle einer Dokumentenpruefung ansonsten hinterzogenes Einkommen annehmen kann. 7.2. Liste bestimmter Ausgaben Diese Liste dient im wesentlichen dazu, bei Ausgaben feststellen zu koennen, ob der Empfaenger die entsprechenden Einnahmen versteuert hat. Aus diesem Grunde sind auch z.B. die Arztkosten getrennt nach Ausgabebetrag und Versicherungserstattung anzugeben. Auch bei Schulkosten ist z.B. der volle Betrag des Schulgeldes anzugeben und nicht lediglich der Betrag, der steuerlich absetzbar ist.Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 14 Aufgrund des Kontrollzweckes dieser Liste ist nicht jeder Kassenzettel aus dem Supermarkt aufzufuehren, sondern im wesentlichen folgende Posten, und zwar unabhaengig davon, ob die Ausgabe steuerlich abzugsfaehig ist: ‐ Zahlungen an Aerzte und Krankenhaeuser (siehe abzugsfaehige Ausgaben!) ‐ Zahlungen an sonstige Freiberufler ‐ getaetigte Geldgeschenke und Spenden (obwohl nicht steuerpflichtig beim Empfaenger) ‐ Schulgelder ‐ Zahlungen an bestimmte Pensionsfonds 8. Punkte, auf die man achten sollte 8.1. Verjaehrung Steueransprueche und Pruefungsmoeglichkeiten verjaehren nach fuenf Jahren, gerechnet ab dem 31. Dezember des Jahres, fuer das die Steuererklaerung abgegeben werden muesste. Frueher begann die Verjaehrungsfrist nich am Ende des Basisjahres, sondern am Ende des Jahres, in dem die Steuererklaerung abgegeben werden musste. Diese verlaengerte Frist gilt nach derzeitiger Rechtsprechung nur fuer Faelle steuerfreier Einkuenfte, wo also der Fiskus bis zur Abgabe der Steuererklaerung ueberhaupt keine Informationen bekommen konnte. Waehrend dieser Frist sollte man die Steuererklaerung und alle relevanten Belege aufbewahren. Belege ueber die Anschaffung von Vermoegensgegenstaenden, die den Regeln der Versteuerung von Veraeuserungsgewinnen unterliegen, sollte man solange aufheben, bis die Steuererklaerung des Jahres des Verkaufs verjaehrt ist. Die o.g. Frist kommt daher, dass im Gesetz steht, die Verjaherungsfrist beginne am Ende des jahres, in dem der Fiskus erstmalig eine Strafe ausstellen koenne, also eine der beruechtigten unklaren brasilianischen Definitionen. Inzwischen geht jedoch auch der Fiskus selber davon aus, dass die fuenfjaehrige Verjaehrungsfrist bereits am Ende des Bezugsjahres beginnt und nicht ein Jahr spaeter. 8.2. Abschlusserklaerung bei endgueltigem Verlassen des Landes Wer das Land endgueltig verlaesst, also z.B. als Endsandter ins Heimatland zurueckgehrt, muss fuer das letzte Jahr eine Abschlusssteuererklaerung abgeben, welche den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Tag der Ausreise umfasst. Wird diese nicht abgegeben, besteht weitere 12 Monate lang unbegrenzte Steuerpflicht.Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 15 Dieser Abschlusserklaerung geht eine formelle Vorankuendigung voran ("Comunicado de Saida Definitiva"), in welcher lediglich auf die Ausreise hingewiesen wird, welche aber selber noch keine Erklaerung von Einkuenften enthaelt. Sie wird on‐line erstellt und abgegeben. Bei einer eventuellen Rueckkehr nach Brasilien kann es dazu kommen, dass der Steuerpflichtige zur Abgabe von Steuererklaerungen fuer die ausstehenden Jahre aufgefordert wird, wenn keine Abschlusssteuererklaerung eingereicht wurde. Wegen der zunehmenden Datenkreuzung sollten Expats der Pflicht zur Abgabe einer Abschlusserklaerung nachkommen. Bedeutsam ist auch, dass die Abschlusserklaerung automatisch eine Belegpruefung aller noch nicht verjaehrten Steuererklaerungen ausloest. Man sollte also von Anfang an auf eine qualitativ gute Dokumentation achten. Die o.g. Vorankuendigung ist per Internet im Zeitraum vom Ausreisetag bis zum 28. Februar des Folgejahres einzureichen. Die eigentliche Abschlusserklaerung ist innerhalb der Fristen der normalen jaehrlichen Steuererklaerung einzureichen, also zwischen 1. Maerz und 30. April des Folgejahres. Wichtig: Diese Frist wurde in den letzten Jahren immer wieder geaendert, so dass man sich im Ausreisejahr ueber die aktuelle Frist informieren sollte. 8.3. Vollstaendigkeit Es passiert immer wieder, dass Auslaender zwar ihre Einkuenfte versteuern, in der Steuererklaerung aber ihre auslaendischen Bankkonten oder andere auslaendische Vermoegensgegenstaende nicht in der Vermoegensaufstellung angeben. Insbesondere bei den Bankkonten sollte man jedoch vorsichtig sein, denn bei einer Pruefung der Steuererklaerung ist offensichtlich, dass erklaertes Auslandseinkommen im Normalfall auf ein Bankkonto eingezahlt wurde. Vergessene Konten koennen also zu Unrecht zu dem Verdacht fuehren, dass absichtlich keine Angabe erfolgte, um weitere Einkuenfte zu verschweigen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Fiskus die lueckenlose Vorlage der Kontoauszuege verlangen kann. Man sollte also darauf achten, dass saemtliche Banktransaktionen erklaerbar sind. Entsandte ueberweisen nicht selten Ersparnisse ins Heimatland. In diesen Faellen sollten auch die brasilianischen Ueberweisungsbelege (Kursschlussvertrag etc.) aufgehoben werden, um darlegen zu koennen, dass es sich um einen Transfer entsprechend der brasilianischen Devisenbestimmungen handelte.Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 16 Vom Grundsatz her gilt: Ist die Herkunft einer Einzahlung im Konto nicht nachweisbar, nimmt der brasilianische Fiskus bei Entdeckung hinterzogene Einkuenfte an. 8.4. Vertraulichkeit Ihrer Steuererklaerung Die persoenliche Einkommensteuererklaerung sollten Sie im hoechstmoeglichen Umfang vertraulich behandeln. Es gibt immer wieder Faelle, wo Entsandte sich die Steuererklaerung von Mitarbeitern aus der brasilianischen Niederlassung anfertigen lassen. In der Regel wird der Buchhalter eines Unternehmens gerne bereit sein, dem Geschaeftsfuehrer die persoenliche Steuererklaerung anzufertigen. Er erfaehrt damit nicht nur die persoenlichen Vermoegensverhaeltnisse des Geschaeftsfuehrers. Nicht selten kommt es vor, dass der Buchhalter auslaendische Einkuenfte und auslaendisches Vermoegen nach dem Motto “Das geht den Fiskus gar nichts an” einfach nicht angibt. In Brasilien wird vom Fiskus einzig und alleine der jeweilige Steuerpflichtige zur Rechenschaft gezogen. Es interessiert nicht, ob Sie einem anderen vertraut haben. Stellen Sie sich nun einmal das Risiko vor, den entsprechenden Mitarbeiter eines Tages zu entlassen und dieser zeigt Sie an! Mein Ratschlag besteht darin, dass Sie einen professionellen Steuerberater mit internationalem Background kontraktieren. Vielfach sind die auslaendischen Unternehmen heute bereit, fuer Ihre Entsandten die Honorare der persoenlichen Steuerberatung zu uebernehmen. 8.5. Beachtung devisenrechtlicher Bestimmungen Die frueher sehr engen devisenrechtlichen Bestimmungen wurden in den vergangenen Jahren immer staerker dahingehend gelockert, dass Meldepflichten an die Stelle von Genehmigungen traten. Im Unterschied zu Deutschland findet bei Auslandsueberweisungen jedoch noch immer keine automatische Belastung oder Gutschrift auf dem Girokonto statt, sondern es ist unter Einschaltung eines Devisenbrokers ein formeller Kursschlussvertrag ueber Verkauf oder Anklauf von Devisen abzuschliessen. Den eingangs genannten Meldepflichten kommen die Geschaeftsbanken durch elektronische Uebertragung der Daten des Kursschlussvertrags nach. Dieses Verfahren fuehrt zu relativ hohen Kosten fuer Devisengeschaefte und ist wegen der zu unterschreibenden ausgedruckten Kursschlussvertraege zeitraubend. Aus diesen Gruenden und wegen eines z.T. etwas guenstigeren Wechselkurses nehmen Auslaender vielfach derartige Transaktionen ueber Haendler des grauen Devisenmarktes (sog. “Doleiros”) vor. Eine andere Variante ist der Geldumtausch mit Kollegen oder Bekannten, wobei der eine hier in Brasilien einen Betrag in Landeswaehrung auszahlt und vom anderen in Deutschland den Gegenwert in Euro auf sein Konto ueberwiesen bekommt. Man sollte jedoch beachten, dass die beiden letztgenannten Varianten in Brasilien Devisenvergehen darstellen (unerlaubte Bankgeschaefte). SofernDipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 17 derartige Transaktionen anlaesslich einer Steuerpruefung bekannt werden, kommt es zu einer devisenrechtlichen Anzeige durch die Steuerbehoerde und in der Folge zu Strafen durch die Zentralbank oder zu einem devisenrechtlichen Strafprozess. Dies sollte insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Fahndungsmassnahmen der Polizei gegen “Doleiros” beachtet werden, da im Zuge derartiger Fahndungen aufgefundene Kundenlisten i.d.R. von Zentralbank und Steuerbehoerde ausgewertet werden. Fuer Exporterloese besteht keine Verpflichtung mehr , diese nach Brasilien zu ueberweisen. Fuer auslaendische Gehaelter, Erbschaften oder sonstige Einnahmen besteht ebenfalls kein Transferzwang. Der Steuerpflichtige sollte alle Kursschlussvertraege aufheben, um gegebenenfalls gegenueber der Steuerbehoerde nachweisen zu koennen, dass es sich bei einer Gutschrift um einen Vermoegenstransfer und nicht um Einkommen handelt. 9. Aenderungen aufgrund der Beendigung des DBA seit Januar 2006 Das DBA zwischen Deutschland und Brasilien endete wegen Kuendigung durch Deutschland zum 31.12.2005. Aenderungen ergaben sich jedoch im wesentlichen nur fuer folgende Personen fuer Einkuenfte:: ‐ Bezieher deutscher oeffentlicher Renten: Der fruehere Freibetrag von umgerechnet DM 12.000,00 nach DBA entfaellt. Hierbei ist insbesondere zu beruecksichtigen, dass in Brasilien die gesamte Rente nach der Sprungtabelle zu versteuern ist. ‐ Dienstbezuege deutscher Mitarbeiter der oeffentlichen Hand (z.B. entsandte Beamte) sind in Brasilien steuerpflichtig. ‐ Der deutsche Fiskus veranlagt alle Personen mit weltweitem Einkommen zur Einkommensteuer, welche in Brasilien leben, jedoch in Deutschland einen Wohnsitz aufrecht erhalten. Deutsche Einkommensteuer ist auch nach Auslaufen des DBAs in Brasilien anrechenbar.Die Anrechnung ist unveraendert auf die Hoehe der Steuer beschraenkt, die fuer das entsprechende Einkommen in Brasilien anfaellt. So kann z.B. nicht eine uebersteigende deutsche Einkommensteuer gegen brasilianische Einkommensteuer auf brasilianische Einkuenfte aufgerechnet werden. In Deutschland wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer und entsprechenden Pflichten zur Einbehaltung von Lohnstsuer seit 2007 dannDipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 18 vorgenommen, wenn ein Wohnsitz beibehalten wird. Hierbei bestehen jedoch Ausnahmen fuer bestimmte Taetigkeiten. Mit dem Ende des DBA entfallen auch steuerliche Kontrollmitteilungen zwischen deutschem und brasilianischem Fiskus, soweit es Zeitraeume ab 01.01.2006 betrifft. Es wird jedoch ab 2018 zum Austausch von Informationen ueber Bankkonten nach dem OECD‐Abkomen kommen, dem Brasilien beigetreten ist. 10. Besonderheiten fuer Oesterreicher Im Gegensatz zu Deutschland besteht mit Oesterreich weiterhin ein DBA. Oesterreicher geniessen aufgrund dieses Doppelbestuerungsabkommens im wesentlichen folgende Vorteile: - Zinsen auf Anleihen oder sonstige Schuldverschreibungen der oesterreichischen oeffentlichen Hand sind in Brasilien steuerfrei. - Pensions‐ und Rentenzahlungen aus oesterreichischen oeffentlich‐ rechtlichen Kassen sind in Brasilien steuerfrei. - Bezuege von Beamten oder Angestellten der oesterreichischen oeffentlichen Hand sind in Brasilien ebenfalls steuerfrei. Die o.g. Einkuenfte unterliegen gegebenenfalls in Oesterreich der Besteuerung. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die o.g. brasilianischen Steuerbefreiungen nur diese jeweiligen Einkuenfte betreffen. Ein entsandter Beamter ist also in Brasilien hinsichtlich seiner Beamtenbezuege von der brasilianischen Einkommensteuer befreit, nicht jedoch seine eventuellen anderen Einkuenfte. 11. Hinweise zur persoenlichen Steuerplanung 11.1. Strukturierung und Dokumentation von Einkuenften und Vermoegen Einkuenfte und Vermoegen sollten uebersichtlich strukturiert sowie lueckenlos und eindeutig dokumentiert sein. Wer also z.B. ueber Internet an auslaendischen Boersen spekulieren moechte, sollte rechtzeitig darauf achten, dass jeder Verkauf die Berechnung eines Veraeusserungsgewinnes notwendig machen kann. Eine hohe Anzahl von Spekulationsgeschaeften kann also u.U. zu erheblichem Aufwand bei der Steuerberechnung fuehren. Des weiteren sollte wegen der monatlich abzufuehrenden Einkommensteuer darauf geachtet werden, dass alle notwendigen Informationen rechtzeitig, also kurzfristig zur Verfuegung stehen. Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 19 Sofern in der Steuererklaerung Einkuenfte und Vermoegen aus Schenkungen erfasst werden, sollte auch hier auf eine Dokumentation geachtet werden. Ohne Dokumentation wird davon ausgegangen, dass der Erwerb aus hinterzogenen steuerpflichtigen Einkuenften stammt. Der Steuerpflichtige kann diese Annahmen natuerlich auch im nachhinein durch Dokumente widerlegen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Beschaffung von Dokumenten umso schwieriger wird, je laenger ein Vorfall zurueckliegt. Allgemein gilt: Je komplizierter auslaendische Einkuenfte und auslaendisches Vermoegen strukturiert sind, umso notwendiger ist es, auf eine klare Dokumentation achten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Fiskus bei einer Belegpruefung schlicht und einfach Steuerhinterziehung annimmt. Bei Ueberweisungen von Brasilien ins Ausland zum Zwecke der Geldanlage empfiehlt es sich, getrennte Bankkonten einzurichten. Der Grund liegt darin, dass Veraeusserungserloese unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, ob die Quelle der Mittel zur vorherigen Anschaffung im Ausland oder in Brasilien liegt. 11.2. Beruecksichtigung der Art der zukuenftigen Einkuenfte In Deutschland fallen bei festverzinslichen Anleihen ueblicherweise nur normal zu versteuernde Zinsen an. Wer in Brasilien lebt, muss jedoch auch beruecksichtigen, dass bei Verkauf oder Tilgung einer Anleihe ein Veraeusserungsgewinn in US‐Dollar zu ermitteln ist. Bei Waehrungsschankungen zwischen Dollar und Euro kann dies also in Brasilien zu steuerpflichtigen Scheingewinnen fuehren. Aus diesem Grunde kann es sich also lohnen, von kurzfristigen Anlagen freier Mittel auf Termingeldkonten abzusehen. In Zeiten niedriger auslaendischer Zinssaetze sollte man also bei Anlageentscheidungen den Zusatzertrag sowie das Risiko einer Steuerbelastung von Scheingewinnen und den zusaetzlichen Verwaltungsaufwand gegeneinander abwaegen. Auf der anderen Seite kann es sich lohnen, Gelder in Zerobonds anzulegen, da in diesem Falle lediglich bei Veraeusserung ein Veraeusserungsgewinn mit 15% zu versteuern ist, nicht jedoch jaehrlich die kumulierten rechnerischen Zinsertraege. Eine Planung kann sich auch bei Bruttoeinkuenften lohnen, die zum Teil Kostenersatz beinhalten, also z.B. Mieteinnahmen: Zahlt der Mieter Heizkosten und andere Umlagen direkt, kommen diese also nicht auf das Konto des in Brasilien ansaessigen Vermieters, stellt sich erst gar nicht die Frage, ob es sich nach brasilianischem Recht um abzugsfaehige Positionen handelt. Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 20 11.3. Abschied nehmen von steuerlich absetzbaren Ausgaben In Deutschland ist der Steuerpflichtige ueblicherweise mit einem hohen nominellen Steuersatz und umfangreichen, jedoch zunehmend schrumpfenden Moeglichkeiten zur Geltendmachung von Werbungskosten konfrontiert. In Brasilien sind die nominellen Steuersaetze niedriger, dafuer jedoch Werbungskosten nur sehr eingeschraenkt zugelassen. Man sollte also grundsaetzlich von der Idee Abschied nehmen, die Steuerbelastung durch Werbungskosten oder andere absetzbare Ausgaben wesentlich steuern zu koennen. Stattdessen sollte die Planung darauf zielen, die steuerpflichtigen Bruttoeinkuenfte waehrend des Aufenthalts in Brasilien moeglichst niedrig zu halten. Ganz erheblich koennen diese Unterschiede Steuerpflichtige treffen, die in Deutschland ihr steuerpflichtiges Einkommen durch Abschreibungen oder durch negative Einkuenfte aus Gewerbebetrieb reduzieren. Diese beiden letztgenannten Posten kann man z.B. fuer brasilianische Zwecke streichen! 11.4. Wahl der Form der Steuererklaerung Wer auslaendische Einkommensteuer auf die brasilianische Einkommensteuer anrechnen moechte, muss die sogenannte komplette Form der Steuererklaerung abgeben. Ansonsten kann unabhaengig von der Hoehe des Einkommens die vereinfachte Steuererklaerung mit pauschalierten absetzbaren Ausgaben abgegeben werden. Die Form der Steuererklaerung kann zwar jedes Jahr nach Belieben gewechselt werden. Ist jedoch einmal die Steuererklerung abgebenen, kann fuer dieses betreffende Jahr nach der Abgabefrist (30. April) kein Wechsel mehr vorgenommen werden. 11.5. Gruendung einer Gesellschaft Bei angemessener Gestaltung kann die Besteuerung von Einkuenften wesentlich niedriger sein, wenn diese ueber eine Gesellschaft als Leistungen fakturiert und die Gewinne nach Steuer als Dividenden ausgeschuettet werden. Wegen des Aufwands fuer Gruendung und laufende Buchhaltung sollte jedoch im Vorfeld eine genaue Analyse vorgenommen werden, ob sich dies unter dem Strich lohnt. 11.6. Weiterbelastung von Gehaeltern nach Brasilien Eine Weiterbelastung von Gehaeltern nach Brasilien fuehrt dazu, dass von der hiesigen Gesellschaft Sozialabgaben (ca. 36%) auf das Auslandsgehalt abzufuehren sind. Hinzu kommt, dass bei Ueberweisung der erhaltenen Belastung durch die hiesige Tochtergesellschaft Quellensteuern abzufuehrenDipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 21 sind, die in Deutschland nicht in vollem Umfang angerechnet werden koennen. Es empfiehlt sich also eine genauere Analyse, bevor derartige Weiterbelastungen vorgenommen werden. In Brasilien existiert keine Norm, die ausdruecklich die Sozialversicherungspflicht auslaendischer Gehaelter regelt. Die Sozialversicherungsbehoerde INSS unterstellt, dass die hiesige Gesellschaft in der Berechnung des Arbeitgeberanteils den im Ausland von ihrer Muttergesellschaft gezahlten Gehaltsanteil beruecksichtigen muss, weil es sich um Entgelt fuer eine in Brasilien ausgeuebte Taetigkeit als Arbeitnehmer handelt. Verschiedene Faelle wurden bereits anhaengig vor Gericht, und man kann eine Tendenz zugunsten des INSS erkennen. 11.7. Boni oder aehnliche ausserordentliche Gratifikationen fuer Geschaeftsfuehrer Eine der rationell nicht nachvollziehbaren Regeln des brasilianischen Koerperschaftsteuerrechts bestimmt, dass bei Geschaeftsfuehrern nur die laufenden monatlichen Gehaelter, Benefits und Gehaltsnebenkosten als Betriebsausgabe abzugsfaehig sind. Ausserordentliche Tantiemen, Boni oder sonstige Sonderzahlungen sind nicht abzugsfaehig und zwar voellig unabhaengig davon, dass beim beguenstigten Geschaeftsfuehrer die volle Belastung mit Steuern und Sozialabgaben anfaellt. Rein aus steuerlicher Sicht empfiehlt es sich also, ausserordentliche Gehaltszahlungen moeglichst weitgehend zugunsten eines Festgehalts zu reduzieren. 12. Besondere zusaetzliche Erklaerungen 12.1. Erklaerung des Auslandsvermoegens bei der Zentralbank Unabhaengig von der Steuererklaerung muessen alle in Brasilien ansaessigen juristischen und natuerlichen Personen per Internet bei der brasilianischen Zentralbank jaehrlich eine Erklaerung ueber ihr auslaendisches Vermoegen abgeben. Im Unterschied zur Vermoegensliste in der Steuererklaerung erfolgt die Bewertung im genannten Zentralbankregister in Fremdwaehrung. Hierbei sind, abhaengig von der Art des Vermoegensgegenstands, die Anschaffungskosten oder der Marktwert zum 31. Dezember und die jeweiligen jaehrlichen Ertraege anzugeben. Die Erklaerung des Auslandvermoegens bei der Zentralbank ist nur dann erforderlich, wenn das gesamte Auslandsvermoegen den Gegenwert von US$ 100.000,00 uebersteigt. Die Frist fuer diese Erklaerung per 31.12.2016 endet am 05. April 2017. Wird diese Erklaerung nicht abgegeben und dieser Umstand von der Zentralbank oder von der Steuerbehoerde aufgedeckt,Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 22 kommt es pro nicht abgegebener Erklaerung zu einer Strafe von 5% des Wertes des Auslandsvermoegens, hoechstens R$ 250.000,00. Bei freiwilliger Nacherklaerung oder sonstwie verspaeteter Erklaerung liegt die Strafe bei 0,5% des Vermoegens, maximal R$ 25.000,00. Die Verjaehrungsfrist fuer diese Zentralbankerklarrung ist jedoch nicht geklaert. Die Zentralbank verlangt nach eigener Auskunft die Erklaerungen rueckwirkend bis 2007. Bei verspaeteter Abgabe der Zentralbankerklaerung stellt die Zentralbank die Strafe inzwischen innerhalb mehrerer Wochen zu. 12.2. SISCOSERV Wer sogenannte Einkuenfte aus Dienstleistungsexporten bezieht, muss monatlich eine besondere Erklaerung, die sogenannten SISCOSERV, abgeben. Die Frist betraegt jeweils sechs Monate, gerechnet ab dem Ende des Monats, in dem die Dienstleistung erbracht bzw. fakturiert wird. Die Erklaerung Siscoserv ist auch abzugeben, wenn Auslandstantiemen o.ä. Einkuenfte aus Urheberrechten bezogen werden. Die Abgabe der Erklaerung erfolgt per Internet mittels elektronischer Unterschrift. Es kommt nicht darauf an, ob diese Einkuenfte nach Brasilien ueberwiesen oder auf einem auslaendischen Bankkonto gutgeschrieben werden. Die SISCOSERRV ist zwar bei der Bundessteuerbehoerde einzureichen, die aber insoweit Interessen der Zentralbank wahrnimmt. Die Erklaerung SISCOSERV dient naemlich der Datenerfassung fuer Zwecke der Aussenhandelsstatistik. Gleichwohl wird damit gerechnet, dass diese Erklaerung auch fuer steuerliche Pruefzwecke genutzt werden wird (Datenkreuzung). Die Rechtsverordnung der SISCOSERV enthaelt eine Liste der Dienstleistungen und weiteren Einkuenfte, fuer welche diese Erklaerung abzugeben ist. Diese Liste ist jedoch nicht abschliessend, sondern der Steuerpflichtige ist in Zweifelsfaellen aufgefordert, eine formelle Anfrage ueber die Erklaerungspflicht an die Finanzbehoerde zu richten. Da die Regelungen zur SISCOSERV erst im Jahr 2012 erlassen und, wie ueblich, danach in Details mehrfach geaendert wurden, dient diese Regel einer Anfrage dazu, der Steuerbehoerde den Ausbau der genannten Liste mit Einkuenften zu ermoeglichen. Von der Erklaerung befreit sind natuerliche Personen, die fallweise eigentlich meldepflichtige Einkuenfte von bis zu monatlich R$ 30.000,00 haben und sofern diese Einkuenfte nicht aus einer regelmaessig ausgeuebten beruflichen Taetigkeit stammen. Wer die Erklaerung nicht oder verspaetet einreicht, erhaelt eine Strafe von R$ 100,00 pro Monatserklaerung und Verspaetungsmonat. Diese faellt kumulativ an: Wer drei Erklaerungen mit jeweils drei Monaten Verspaetung einreicht, sieht also z.B. einer Strafe von R$ 900,00 entgegen. Die Erklaerung SISCOSEV faellt auch bei Importen von Dienstleistungen an, denn es handelt sich vom Aufbau her um eine Erklaerung ueber ExporteDipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 23 und Importe. Hierbei duerfte natuerliche Personen wohl i.d.R. die Wertgrenze von R$ 30.000,00 vor Problemen schuetzen. Je nach eigenem Vermoegensumfang sollte der Steuerpflichtige jedoch auf Faelle achten, in denen diese Grenze durchbrochen werden koennte. Als Beispiel seien Notarkosten bei deutschen Immobiliengeschaeften genannt. 12.3. DEREX Bei der DEREX handelt es sich um eine jaehrlich einzureichende Erklaerung ueber auslaendische Bankkonten, auf denen Einkuenfte fuer Dienstleistungsexporte bezogen werden. Die Erklaerung erfolgt nicht in brasilianischer Waehrung, sondern in der Waehrung des jeweiligen Bankkontos und ist mittels elektronischer Unterschrift bis zum 30. Juni des Folgejahres ueber Internet einzureichen. Auch hier handelt es sich um eine Erklaerung, die von der Bundessteuerbehoerde fuer Zwecke der Zentralbank eingefordert wird. In dieser Erklaerung wird die Bewegung der Auslandskonten in monatlicher Aufteilung dargestellt. Die Einkuenfte, die insoweit als Dienstleistungsexport gelten, sind nicht identisch mit der Liste der o.g. Erklaerung SISCOSERV, da letztere z.B. auch Entgelte fuer Urheberrechte enthaelt. Die Strafe fuer verspaetete Abgabe oder fehlende Abgabe ‐ letzteres, wenn die Finanzverwaltung das Fehlen der Erklaerung feststellt ‐ berechnet sich prozentual auf den Bestand der nicht gemeldeten Guthaben. Die obigen drei Erklaerungen fallen zusaetzlich zur jaehrlichen Einkommensteuererklaerung an. 13. Auswirkungen des deutsch‐brasilianischen Sozialversicherungs‐ abkommens Am 1. Mai 2013 ist das deutsch‐brasilianische Sozialversicherungsabkommen in Kraft getreten. Folgende Regelungen koennen sich im Einzelfall wesentlich auswirken: 13.1. Freistellung von Abgaben zur Sozialversicherung Ein Entsandter eines deutschen Unternehmens ist waehrend der ersten beiden Jahre weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig und in Brasilien freigestellt. Diese Regelung gilt jedoch nur in Faellen, wo kein Arbeitsverhaeltnis mit einem brasilianischen Arbeitgeber eingegangen wird. Im hiesigen Normalfall, wo also ein Entsandter der deutschen Muttergesellschaft bei deren brasilianischer Tochtergesellschaft als Angestellter registriert wird, greift diese Regelung nicht. Daneben existierenDipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 24 einige weitere Einschraenkungen, die letztendlich Missbrauch verhindern sollen. 13.2. Anrechungen fuer Zwecke der Sozialversicherungsrente Das Abkommen hat keinen Einfluss auf betriebliche Altersversorgungen, sondern ausschliesslich auf Renten im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Sozialversicherungen. Auch bezahlt die deutsche Rentenversicherung keine Rente fuer Beitraege, die in Brasilien geleistet wurden und die brasilianische Sozialversicherung (INSS) keine Renten fuer Beitraege, die an die deutsche Rentenversicherung geleistet wurden. Berücksichtigt werden allerdings Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung des jeweils anderen Landes, und zwar nur für die Prüfung der Anspruchsvorausetzungen auf die jeweilige Rentenart. Die Berechnung der Rente erfolgt auschließlich nach innerstaatlichem Recht, entweder nach deutschen oder brasilianischen Rechtsvorschriften. Dabei zahlt jedes Land die Teilrente, die auf seinen in seinem System zurückgelegten Versicherungszeiten beruht (anteilige Rente). Wenn in beiden Ländern Versicherungszeiten erworben wurden, zahlen sowohl Deutschland als auch Brasilien Teilrenten. Die Beitragszeiten im jeweilig anderen Land werden bei der Rentenberechnung des Landes, das die entsprechende Teilrente zu zahlen hat, nicht berücksichtigt. Berechnung in Deutschland: Hier werden nur die in Deutschland zurückgelegten Jahre an Versicherungszeiten mit den jeweiligen Monatsbeitraegen beruecksichtigt. Die sich so ergebende Teilrente wird proportional ausgezahlt. Die brasilianischen Beitragszeiten sind also insbesondere dann wichtig, wenn ohne sie z.B. Mindestbeitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung nicht erreicht wuerden. In Brasilien werden ebenfalls die deutschen Versicherungszeiten für die Anspruchsprüfung beruecksichtigt. Brasilien zahlt eine Teilrente nur aus den in Brasilien zurückgelegten Versicherungszeiten. Die sich hieraus ergebende Rente wird anders als in Deutschland berechnet, so dass der finanzielle Vorteil sehr vom Einzelfall abhaengt. Die deutschen Beitragszeiten sind hier jedoch insweit wichtig, als sich die Rentenansprueche nach einer Formel berechnen, die sich aus Versicherungsjahren und Alter zusammensetzt. Die Rentenhoehe bemisst sich dann nach den 80% hoechsten Beitraegen seit der letzten Waehrungsreform. Des weiteren sei darauf hingewiesen, dass Bezieher deutscher Sozialversicherungsrente in Deutschland jaehrlich als beschraenkt Steuerpflichtige eine Steuererklaerung abgeben muessen. Wird dem nicht nachgekommen, kann es dazu führen, dass die Deutsche Rentenversicherung auch bei niedrigen Renten pauschale Abzuege vorzunehmen hat.Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 25 Eine sehr gut ausgearbeitete Broschuere zum Thema Rentenversicherung im Zusammenhang mit Brasilien finden Sie unter www. deutsche‐ rentenversicherung.de 14. Beispiele steuerlicher Datenkreuzung in Brasilien Wie oben dargestellt, werden in Brasilien alle steuerlichen Erklaerungen seit vielen Jahren elektronisch eingereicht. Um dem Leser einen Eindruck zu vermitteln, stelle ich nachfolgend die fuer natuerliche Personen wichtigsten Datenkreuzungen vor. Die Liste ist aufgrund der Kreativitaet der brasilianischen Behoerden allerdigs ohne Anspruch auf Vollstaendigkeit. Plausibilitaetschecks innerhalb der Steuererklaerung Es wird getestet, ob der Vermoegensanstieg laut Vermoegensliste gedeckt ist durch den Gesamtbetrag aller erklaerten Einkuenfte minus aller aufgefuehrten Ausgaben. Von inlaendischen juristischen Personen bezogene steuerpflichtige, pauschalversteuerte und steuerfreie Einkuenfte Die Systeme der Steuerverwaltung testen lueckenlos, ob sich diese Einkuenfte mit den entsprechenden Meldungen dieser juristischen Persoenen decken, also z.B. deren Erklaerung ueber getaetigte Quellenabzuege. Bei Dividendenertraegen erfolgt eine Abstimmung mit den Dividendenzahlungen, die nachrichtlich in der Steuererklaerung des zahlenden Unternehmens aufzufuehren sind. Inlaendische Erbschaften Es erfolgen zwei Datenkreuzungen, naemlich einmal mit den Meldungen der Notariate (Cartorios) und Gerichte ueber Erbschaften und einmal mit den Erklaerungen ueber die (Landes‐) Erbschafts‐ und Schenkungssteuer. Bei inlaendischen Schenkungen erfolgt die Datenkreuzung mit der Ausgabenliste in der Steuererklaerung des Schenkers und weiderum mit der Erklaerung ueber die Landes‐Erbschafts‐ und Schenkungssteuer. Banken und Kreditkarteninstitute Banken und Kreditkarteninstitute informieren woechentliche Kontoumsaetze von ueber R$ 5.000,00 unter Angabe der jeweiligen Steuernummer an die Bundessteuerbehoerde. Der Nutzen dieser Information fuer Plausibilitaetskontrollen oder spaetere dokumentarische Pruefungen duerfte klar sein.Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 26 Private Altersvorsorge In Brasilien existieren besondere Sparplaene ("Planos de Previdencia Privada") von Banken und Versicherungsunternehmen, die man grob als Kapitallebensversicherung ohne Versicherungsanteil bezeichnen kann. Die Rueckzahlungen werden von den entsprechenden Instituten an den Fiskus gemeldet und dieser fuehrt eine automatische Datenkreuzung mit den individuellen Jahressteuererklaerungen durch. Immobiliengschaefte In Brasilien werden bei Immobiliengeschaeften keine vorherigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen eingeholt, sondern die Grundbuch‐ Notariate informieren alle getaetigten Uebertragungen unter Angabe der Steuernummern und Namen der Beteiligten an den Bundesfiskus. Diese Daten werden mit den nachfolgenden jaehrlichen Steuererklaerungen der Beteiligten gekreuzt. Arztkosten Alle Freiberufler und juristischen Personen (Krankenhaeuser, Labore), die im Gesundheitssektor Leistungen erbringen, muessen jaehrlich eine besondere zusaetzliche Steuererklaerung abgeben, aus der namentlich hervorgeht, wer Leistungen bezahlt hat und fuer wen (z.B. Mutter zahlt Zahnarzthonorar fuer Kind). Die Daten dieser Erklaerung werden lueckenlos gekreuzt mit den Ausgaben fuer derartige Leistungen in den persoenlichen Steuererklaerungen. Wo bislang keine Datenkreuzungen stattfinden Bislang finden keine Datenkreuzungen statt zwischen der persoenlichen Steuererklaerung und der Zentralbankerklaerung ueber Auslandsvermoegen sowie mit den Erklaerungen SISCOSERV und DEREX (siehe Abschnitt 12). Bei der Zentralbankerklaerung liegt es daran, dass dort zum einen alle Vermoegenswerte in Fremdwaehrung und ueberwiegend zu aktuellen Werten aufgefuehrt werden, waehrend die Wertangaben in der Steuererklaerung ueberwiegend zu historischen Werten und in brasilianischer Landeswaherung erfolgen. Des weiteren unterscheiden sich die Gliederungen der Vermoegensarten zwischen beiden Erklaerungen. Im Falle des SISCOSERV scheitert eine automatische Datenkreuzung bislang daran, dass in der jaehrlichen Steuererklaerung die nach SISCOSERV meldepflichtigen Aulandseinkuenfte nicht gesondert von nicht meldepflichtigen Auslandseinkuenften aufgefuehrt werden. Die Kreuzung der DEREX mit der jaehrlichen Steuererklaerung scheitert ebenfalls daran, dass in der Steuererklaerung alle auslaendischen Bankkonten undDipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 27 Vermoegensgegenstaende aufzufuehren sind, die DEREX jedoch nur Konten mit geparkten Exporterloesen dient. Zudem werden in der DEREX alle Werte ausschliesslich in Fremdwaehrung aufgefuehrt. Haftungsausschluss Die Angaben in dieser Broschuere erfolgen nach bestem Wissen. Die Broschuere ist dafuer gedacht, eine Uebersicht zu geben. Aufgrund der umfangreichen Spezialvorschriften und der haeufigen Aenderungen der brasilianischen Steuergesetzgebung kann jedoch keine Gewaehr gegeben werden fuer die Verwendbarkeit dieser Broschuere zur Loesung individueller steuerlicher Fragen. Zur steuerlichen Beurteilung konkreter Sachverhalte unter Beruecksichtigung der jeweiligen spezifischen Gegebenheiten der vorliegenden Einkuenfte bzw. Transaktionen stehe ich gerne zur Verfuegung. Dipl‐Kfm. Klaus Merkel Wirtschaftsprüfer und Steuerberater brasilianischen Rechts Klaus Merkel – Leitfaden persoenl. Einkommensteuer Brasilien – Februar 2017 28 Zur Person: Ich bin gebuertiger Deutscher mit Abschluss als Diplom‐Kaufmann von der Justus‐Liebig‐Universitaet Giessen und lebe seit 1989 in Brasilien. Zuvor begann ich meine Laufbahn bei einer der grossen deutschen Wirtschaftspruefungsgesellschaften in Frankfurt. Von Mitte 1989 bis Ende 1994 war ich bei einer mittelstaendischen internationalen Wirtchaftspruefungsgesellschaft in São Paulo und Frankfurt taetig. In dieser Zeit absolvierte ich u.a. ein Aufbaustudium in Controlling unter Hochinflation an der rennomierten Stiftung Getúlio Vargas. Mitte 1995 nahm ich eine Stellung als Controller und Finanzchef bei der Tochtergesellschaft eines deutschen Messgeraeteherstellers im Innern des Bundesstaats São Paulo an. Anfang 1997 wechselte ich als Senior Manager Audit zur Wirtschaftspruefungsgesellschaft Arthur Andersen nach São Paulo. Neben der Pruefung von Jahresabschluessen nach deutschen und brasilianischem Handelsrecht, US‐ GAAP und IAS/IFRS wurde ich insbesondere als Spezialist fuer Due Diligence‐ Pruefungen im Rahmen von Unternehmenskaeufen taetig. Im Jahre 2002 wechselte ich zu Roland Berger Strategy Consultants. Im Jahr darauf erhielt ich die Berufzulassung als Contador (vereidigter Buchhalter/ Steuerberater brasilianischen Rechts) und wurde neben meiner Stellung bei Roland Berger auch selbstaendig taetig. Seit November 2004 bin ich ausschliesslich selbstaendig taetig. Ich verfuege ueber die brasilianischen beruflichen Zulassungen als vereidigter Buchhalter/ Steuerberater (Contador – CRC) und Wirtschaftspruefer (Auditor Independente – CNAI/CFC). Anschrift: Rua Cláudio Rossi, 573 01547‐000 São Paulo – S.P. Tel. 0055‐11‐2215‐1008 E‐Mail: [email protected] Internet: www.klausmerkel.com
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AutorSchreiben Sie etwas über sich. Es muss nichts ausgefallenes sein, nur ein kleiner Überblick. ArchivKategorien |